Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Kunde,
diese Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie mit Lena Gerlich, Kampmoorstraße
40 in 25451 Quickborn - nachstehend LENAREISEN - abschließen. Die Bestimmungen regeln gleichzeitig das Mietverhältnis zwischen Ihnen und dem
Eigentümer/Vermieter - nachstehend Vermieter -, mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von LENAREISEN zustande kommt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen
daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen von LENAREISEN, anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1 LENAREISEN bietet auf ihrer Internetseite / im Katalog die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den genannten Vermietern an. LENAREISEN hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt.
1.2 Die Rechte und Pflichten von LENAREISEN als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, ergänzenden, vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff BGB.
1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die für den Vermieter gültigen gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch LENAREISEN als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des Mietvertrages.
2. Buchungsablauf
2.1 Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
2.2 Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Objekts, vertreten durch LENAREISEN, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Internet oder im Katalog und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn bereits mit der telefonischen) Buchungsbestätigung zustande, welche LENAREISEN als Vertreter des Vermieters erteilt.
3. Zahlungsabwicklung, Kaution, Rücktritt, Umbuchung
3.1 LENAREISEN ist hinsichtlich aller Zahlungen und bezüglich eventueller Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Vermieters. Zahlungen sind an das angegebene Konto von LENAREISEN zu leisten. Entscheidend ist, dass der jeweilige Geldbetrag innerhalb der vereinbarten Zeit bei LENAREISEN eingegangen sein muss.
3.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 30% des Mietpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn zu überweisen.
3.3 Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung bei LENAREISEN nicht innerhalb der jeweiligen Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, ist LENAREISEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Ihnen namens und in Vollmacht des Vermieters für diesen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3.6 zu berechnen.
3.4 Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
3.5 Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
3.6 Der Vermieter kann durch LENAREISEN als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche, anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen: a) Bei einem Rücktritt bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises. b) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 40. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises. c) Bei einem Rücktritt vom 39. Tag bis zum 7. Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises. d) Bei einem Rücktritt ab dem 6. Tag vor Belegungsbeginn 100% des Gesamtpreises.
3.7 Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter gegenüber diesen direkt oder gegenüber LENAREISEN nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung.
3.8 Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall Ihnen gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
3.9 In jedem Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe der Buchungsbestätigung, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintritt. LENAREISEN erhebt dafür ein Umbuchungsentgelt von 75,00 EUR. Der Vermieter, vertreten durch LENAREISEN, kann der Person des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Abschluss einer eventuellen Reiserücktrittskostenversicherung wird hiermit ausdrücklich empfohlen.
3.10 Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer oder der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen und den Haustieren vorgenommen (Umbuchung), so erhebt LENAREISEN, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 90 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsentgelt von 75,00 EUR pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
4. Rücktritt durch den Vermieter
4.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Vermieter, vertreten durch LENAREISEN, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 BGB sowie der Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart. Ausgenommen ist eine Vertragskündigung aufgrund behördlicher Maßnahmen in Zusammenhang mit Infektionskrankheiten (z.B. Covid-19). In diesem Fall gelten die pauschalen Rücktrittskosten 3.6. Der Kunde kann auf einen späteren Reisetermin umbuchen. LENAREISEN erhebt dafür ein Umbuchungsentgelt von 75,00 EUR. Bereits geleistete Mietzahlungen werden als Gutschrift angerechnet.
4.2 Der Vermieter oder LENAREISEN als Vertreter können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in einem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erhält.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von LENAREISEN zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
6. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, bei Einzug bzw. bei Schlüsselübergabe eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Objektbeschreibung ergibt. Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf, ist der Vermieter berechtigt, dafür entstehende Kosten von der Kaution in Abzug zu bringen. Der Rest aus der Kaution wird nach Regulierung der Sachschäden und Abzug von Nebenkosten für Energieverbrauch, soweit vereinbart, vom Vermieter wenn nicht vor Abreise in bar, so dann innerhalb eines Monats nach Abreise auf ein von Ihnen anzugebendes Konto erstattet.
7. Obliegenheiten des Kunden gegenüber LENAREISEN
7.1 Mängel der Vermittlungsleistung von LENAREISEN sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und es ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfällt jeder Anspruch des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.
7.2 Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich Ihres (Nicht-) Verschuldens entstehen, empfehlen wir dringend, wenn Sie Schäden beim Bezug oder später feststellen, diese dem Vermieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen, gleich, ob die Schäden nicht von Ihnen verursacht wurden oder für Sie nicht störend sind.
8. Haftung
Die vertragliche Haftung von LENAREISEN als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jeden Schaden des Kunden, der nicht Körperschaden ist, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von LENAREISEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder LENAREISEN für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
9. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
9.1 LENAREISEN weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sie riskieren sonst den Verlust etwaiger Ansprüche gegen den Vermieter.
9.2 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen und den Haustieren genutzt werden, die in der Beschreibung des Objekts vorgesehen und in der Buchungsbestätigung entsprechend vermerkt sind. Haustiere müssen stubenrein sein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen und Haustiere haben unverzüglich das Objekt zu verlassen. Betten und Sofas sind für die Haustiere tabu.
9.3 Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
9.4 Sie sind dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. In einigen Häusern kann die Endreinigung gegen Zahlung eines Entgelts vom Vermieter übernommen werden. Wird das Objekt nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten bzw. kann diese über LENAREISEN geltend machen.
9.5 Sie verpflichten sich außerdem, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10. Sonstiges
10.1. Sämtliche Ansprüche gegenüber LENAREISEN aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber LENAREISEN innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
10.2 Ansprüche des Kunden gegenüber LENAREISEN aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr.
10.3 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen LENAREISEN begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10.4 Schweben zwischen LENAREISEN und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder LENAREISEN die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und LENAREISEN findet deutsches Recht Anwendung.
11.2 Der Kunde kann LENAREISEN nur an dessen Sitz verklagen.
11.3 Für Klagen von LENAREISEN gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden Maß gebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LENAREISEN vereinbart.
11.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglichen, nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und LENAREISEN anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Stand: 01.05.2022